Läden zu, Treffen nur noch zu fünft, Homeoffice-Pflicht

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Läden zu, Treffen nur noch zu fünft, Homeoffice-Pflicht

Corona-Massnahmen des Bundes ab 18. Januar

  • Die Schliessung von Restaurants, Bars und Freizeitbetrieben wird um fünf Wochen bis Februar verlängert.
  • Geschäfte, die keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten, müssen schliessen. Dafür fallen für die anderen die eingeschränkten Öffnungszeiten weg.
  • Im privaten und öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal fünf Personen (inklusive Kinder) aus höchstens zwei Haushalten treffen.
  • Wo immer möglich, müssen die Arbeitgeber Homeoffice anordnen. Im Büro gilt die Maskenpflicht neu auch im Sitzen, wenn sich mehr als eine Person im Raum aufhält.
  • Besonders gefährdete Personen haben neu Recht auf Homeoffice. Wo dies nicht möglich ist, muss am Arbeitsplatz ein gleichwertiger Schutz möglich sein, ansonsten wird die Person beurlaubt.

 

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