Corona-Massnahmen des Bundes ab 18. Januar
- Die Schliessung von Restaurants, Bars und Freizeitbetrieben wird um fünf Wochen bis Februar verlängert.
- Geschäfte, die keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten, müssen schliessen. Dafür fallen für die anderen die eingeschränkten Öffnungszeiten weg.
- Im privaten und öffentlichen Raum dürfen sich nur noch maximal fünf Personen (inklusive Kinder) aus höchstens zwei Haushalten treffen.
- Wo immer möglich, müssen die Arbeitgeber Homeoffice anordnen. Im Büro gilt die Maskenpflicht neu auch im Sitzen, wenn sich mehr als eine Person im Raum aufhält.
- Besonders gefährdete Personen haben neu Recht auf Homeoffice. Wo dies nicht möglich ist, muss am Arbeitsplatz ein gleichwertiger Schutz möglich sein, ansonsten wird die Person beurlaubt.